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08.09.2004
Radwegebau im Pfälzerwald
Grobschlächtiger Umgang mit Natur- und Finanzressourcen - Muss das sein?
Asphaltorgie im Biosphärenreservat -
Am 10. September offizielle Übergabe
Ein Detail auf dem Bild mit Udo Bölts (RHEINPFALZ/SWZ v. 02. 09.)
offenbart wieder einmal, wie unbedarft, ja verantwortungslos die das
Biosphärenreservat Pfälzerwald tragenden Gebietskörperschaften mit dem
Biosphärenreservatsgedanken umspringen. Am Bildrand wird mit dem Gewirr
abgesägter Baumstümpfe ein Zipfel des vermeidbaren Zerstörungswerkes sichtbar,
das wegen eines 4 Kilometer langen Teilstückes des Radweges zwischen Heltersberg
und Johanniskreuz angerichtet wurde. Nicht dass der BUND etwas gegen das
Radwandern hätte (Bölts: "Ein Radsportler lernt die Landschaft viel intensiver
kennen . . .")!
Hier jedoch fehlte in unglaublicher Weise jedes Fingerspitzengefühl im Umgang
mit anerkannten Normen des Naturschutzes:
1.) Anstatt bestehende Wirtschaftswege in das Radwegkonzept zu integrieren, beseitigte man für das breite Asphaltband entlang der L 499 herrliche ca. 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände. Dessen Trasse verläuft teilweise mehr als 10 Meter entfernt von der Straße. Das hat zur Folge, dass der gesamte Baumbestand zwischen der Landstraße und dem Radweg fallen musste; sogar auf der anderen Wegseite wurde der Waldrand aufgerissen durch Entfernen alter Bäume.
2.) Der ca. 4 Kilometer lange Bauabschnitt befindet sich in der Pflegezone des Biosphärenreservats und im FFH-Gebiet um Johanniskreuz.
3.) Der völlig überzogene Eingriff in empfindliche und bewahrenswerte Teile des UNESCO-Projektes Biosphärenreservat Pfälzerwald beruht offenbar auf einem absolut mangelhaften Behördenverfahren:
Es gab überhaupt keine Beteiligung der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltverbände;
entgegen den Vorschriften des Paragraph 6, Abs. 2 der Naturparkverordnung gab es keinerlei Beteiligung des zuständigen Landespflegebeirates;
unverständlicherweise fand lediglich eine nichtöffentliche und offensichtlich unzureichende FFH-Vorprüfung statt.
Ein weiterer Punkt ist die
euphorische Neigung von Lokalpolitikern zum Asphaltieren von Radwegen im
Biosphärenreservat. Dies zeigt u. a. ein RHEINPFALZ-Artikel (Südwestpfälzer
Lokalausgabe) vom 13. August, wo es heißt: "Vorgesehen ist, möglichst viele
Strecken in Asphalt auszubauen".
Dies widerspricht den Appellen des Umweltministeriums (Erlass vom 3. 3. 1999),
der Auffassung der Fachbehörden sowie einem Musterurteil des
Verwaltungsgerichtes Neustadt gegen die Verbandsgemeinde Hauenstein vom 30. Juli
1998. Erst neulich wieder hat der Präsident des SGD Süd Dr. Weichel in
einem Schreiben an alle Kreisverwaltungen darauf hingewiesen, dass im
Biosphärenreservat nicht mehr versiegelt werden soll.
Als Alternative hat eine für den Radfahrer genau so komfortable
Sand-Wasser-gebundene Decke zu gelten. Deren Bau sowie deren Unterhaltung
sind kostengünstiger. Zudem ist eine Asphaltdecke in 20 Jahren
erneuerungsbedürftig und kostet die nächste Generation nicht nur die
Beseitigung, sondern auch die Erneuerung.
Wenn am 10. September die offizielle Übergabe des Teilstückes zwischen
Weißerstein und Johanniskreuz erfolgt, sollte auf all diese Kritikpunkte
hingewiesen werden.
Mit ihren hohen Zuschüssen zum Radwegebau hätte die Landesregierung einen
wirksamen Hebel, um auf korrekten Umgang mit den aus der
Biosphärenreservats-Idee heraus erwachsenden Aufgaben zu drängen. Es ist nicht
zu fassen, wieso gerade in die bekanntlich so Not leidende Westpfalz
Hunderttausende von Euro zur teuren Asphaltversiegelung gepumpt werden müssen,
wo diese für die wirtschaftliche Entwicklung des Biosphärenreservats
nutzbringender einzusetzen wären.
Bei Rückfragen: Dr. Heinz Schlapkohl, Tel.: 06353 - 3318
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]
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