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08.09.2004

Radwegebau im Pfälzerwald

Grobschlächtiger Umgang mit Natur- und Finanzressourcen  -  Muss das sein?

Asphaltorgie im Biosphärenreservat - Am 10. September offizielle Übergabe

Ein Detail auf dem Bild mit Udo Bölts (RHEINPFALZ/SWZ v. 02. 09.) offenbart wieder einmal, wie unbedarft, ja verantwortungslos die das Biosphärenreservat Pfälzerwald tragenden Gebietskörperschaften mit dem Biosphärenreservatsgedanken umspringen. Am Bildrand wird mit dem Gewirr abgesägter Baumstümpfe ein Zipfel des vermeidbaren Zerstörungswerkes sichtbar, das wegen eines 4 Kilometer langen Teilstückes des Radweges zwischen Heltersberg und Johanniskreuz angerichtet wurde. Nicht dass der BUND etwas gegen das Radwandern hätte (Bölts: "Ein Radsportler lernt die Landschaft viel intensiver kennen . . .")!
Hier jedoch fehlte in unglaublicher Weise jedes Fingerspitzengefühl im Umgang mit anerkannten Normen des Naturschutzes:

1.) Anstatt bestehende Wirtschaftswege in das Radwegkonzept zu integrieren, beseitigte man für das breite Asphaltband entlang der L 499 herrliche ca. 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände. Dessen Trasse verläuft teilweise mehr als 10 Meter entfernt von der Straße. Das hat zur Folge, dass der gesamte Baumbestand zwischen der Landstraße und dem Radweg fallen musste; sogar auf der anderen Wegseite wurde der Waldrand aufgerissen durch Entfernen alter Bäume.

2.) Der ca. 4 Kilometer lange Bauabschnitt befindet sich in der Pflegezone des Biosphärenreservats und im FFH-Gebiet um Johanniskreuz.

3.) Der völlig überzogene Eingriff in empfindliche und bewahrenswerte Teile des UNESCO-Projektes Biosphärenreservat Pfälzerwald beruht offenbar auf einem absolut mangelhaften Behördenverfahren:

Ein weiterer Punkt ist die euphorische Neigung von Lokalpolitikern zum Asphaltieren von Radwegen im Biosphärenreservat. Dies zeigt u. a. ein RHEINPFALZ-Artikel (Südwestpfälzer Lokalausgabe) vom 13. August, wo es heißt: "Vorgesehen ist, möglichst viele Strecken in Asphalt auszubauen".
Dies widerspricht den Appellen des Umweltministeriums (Erlass vom 3. 3. 1999), der Auffassung der Fachbehörden sowie einem Musterurteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt gegen die Verbandsgemeinde Hauenstein vom 30. Juli 1998. Erst neulich wieder hat der Präsident des SGD Süd Dr. Weichel in
einem Schreiben an alle Kreisverwaltungen darauf hingewiesen, dass im Biosphärenreservat nicht mehr versiegelt werden soll.

Als Alternative hat eine für den Radfahrer genau so komfortable Sand-Wasser-gebundene Decke zu gelten. Deren Bau sowie deren Unterhaltung sind kostengünstiger. Zudem ist eine Asphaltdecke in 20 Jahren erneuerungsbedürftig und kostet die nächste Generation nicht nur die Beseitigung, sondern auch die Erneuerung.

Wenn am 10. September die offizielle Übergabe des Teilstückes zwischen Weißerstein und Johanniskreuz erfolgt, sollte auf all diese Kritikpunkte hingewiesen werden.

Mit ihren hohen Zuschüssen zum Radwegebau hätte die Landesregierung einen wirksamen Hebel, um auf korrekten Umgang mit den aus der Biosphärenreservats-Idee heraus erwachsenden Aufgaben zu drängen. Es ist nicht zu fassen, wieso gerade in die bekanntlich so Not leidende Westpfalz Hunderttausende von Euro zur teuren Asphaltversiegelung gepumpt werden müssen, wo diese für die wirtschaftliche Entwicklung des Biosphärenreservats nutzbringender einzusetzen wären.

Bei Rückfragen: Dr. Heinz Schlapkohl, Tel.: 06353 - 3318

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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